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Liebe S!Dizens,
heute haben wir einen ganz besonderen Takeover. Denn ganz viele Kommunen in Deutschland lassen gerade sehr viel Geld auf dem Tisch liegen, das ihnen tatsächlich zusteht. Selten gab es 575 Millionen gute Gründe, den SIDweekly zu lesen und ihn an eure Kommune weiterzuleiten. Aber lest selbst, besser sogar zweimal, die Tastatur geht an Bahne Carstensen von Goal100.studio.
Insider Tipp: Ihr werdet Bahne mit großer Wahrscheinlichkeit beim SID27 am 14. und 15. April in Oldenburg persönlich kennenlernen können. Deshalb schnell ein Ticket kaufen 😊 und/oder einen Beitrag einreichen 🎤
Und jetzt: Los geht es!
Liebe S!Dizens,
Was wäre, wenn… der Bund einer Gemeinde in der Uckermark einfach 200.000 Euro überweisen könnte? Einmal im Jahr, verlässlich, ohne Förderantrag, ohne Verwendungsnachweis, ohne Projektskizze in dreifacher Ausfertigung?
Kann er nicht. Das Grundgesetz kennt im Finanzgefüge nur Bund und Länder; Gemeinden sind staatsrechtlich Teil der Länder. Wer das mal in einem Kommunalfinanz-Seminar durchlitten hat, kennt das Stichwort „Durchgriffsverbot“. Deshalb baut der Bund Umwege: Sondervermögen, Förderprogramme, Bundesmittel über Landesrichtlinien. Am Ende sitzt eine Kämmerin um 22 Uhr über einem Antrag für einen Zuschuss, den sie zu 90 Prozent kofinanzieren müsste, den sie aber nicht kofinanzieren kann, weil sie kein Geld hat.
Aber es gibt ein Instrument, das genau das tut, was eigentlich nicht geht: §6 EEG.
Ein Betreiber von Windenergie- oder Freiflächensolaranlagen zahlt der Standortgemeinde, bei Windenergie auch den umliegenden Gemeinden, bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde. Kein Antrag, kein Verwendungsnachweis, keine Zweckbindung. Das Geld landet im allgemeinen Haushalt und kann für Kita, Feuerwehr oder zum Stopfen von Schlag- und sonstigen Haushaltslöchern verwendet werden.
Der Clou ist die Gegenfinanzierung. Der Betreiber der Anlagen bekommt, was er gezahlt hat, im Folgejahr vom Verteilnetzbetreiber erstattet, der wiederum vom Übertragungsnetzbetreiber und am Ende der Kette steht das EEG-Konto und damit der Bundeshaushalt. Soweit der Strom gefördert und nicht direkt vermarktet wird, ist die Beteiligung für den Betreiber im Ergebnis kostenneutral.
Wenn man einen Schritt zurücktritt, ist §6 EEG damit etwas Bemerkenswertes: ein funktionierender Kanal, über den Bundesmittel direkt in kommunale Haushalte fließen. Über drei Zwischenstationen, zugegeben, aber ohne Förderrichtlinie, ohne Kofinanzierung, ohne Antragsfrist.
Goal100 hat nachgeschaut, was davon tatsächlich ankommt.
Wir haben die veröffentlichten §6-Abrechnungsdaten der Übertragungsnetzbetreiber anlagenscharf mit dem Marktstammdatenregister verknüpft und bis auf die einzelne Gemeinde heruntergerechnet. Ca. 24.000 Windenergieanlagen, 14.000 Freiflächensolaranlagen, Berichtsjahre 2023 bis 2025. Hier kommen die Zahlen, die mir nicht mehr aus dem Kopf gehen.
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575 Millionen Euro sind in drei Jahren nicht bei den Kommunen angekommen. 477 Millionen bei Wind an Land, 98 Millionen bei Freiflächen-PV.
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2025 flossen so bundesweit 47,3 Millionen Euro. Das sind nur 21,9 Prozent dessen, was möglich gewesen wäre. Anders gesagt: Vier von fünf möglichen Euro blieben liegen.
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Von unseren 11.000 Gemeinden haben 6.386 Beteiligungspotential und davon haben 4.088 Kommunen 2025 keinen einzigen Euro erhalten. Fast zwei Drittel, die leer ausgehen.
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Und falls jetzt jemand denkt, das sei ein Ostproblem oder ein Nordproblem: Zwischen Schleswig-Holstein mit 28,1 Prozent und Baden-Württemberg mit 6,6 Prozent liegt der Faktor vier bei identischer Bundesrechtslage.
Dasselbe Gesetz, dieselbe Erstattungsmechanik, viermal so viel Geldabruf.
Jetzt legen wir mal die 575 Millionen neben die Kommunalfinanzen.
Das Statistische Bundesamt hat für 2025 ein kommunales Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro gemeldet, das höchste seit der Wiedervereinigung. Die Kassenkredite sind im Jahresvergleich um 16,5 Prozent gestiegen. Der Städtetag fordert 30 Milliarden Euro Soforthilfe pro Jahr.
575 Millionen Euro über drei Jahre lösen das wahrlich nicht. Aber wir reden nicht über Bundesdurchschnitte, sondern über einzelne Kommunen und Landkreise.
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Bad Wünnenberg im Kreis Paderborn: 201 Windenergieanlagen im Umkreis, ein rechnerisches Potential von 964.992 Euro für 2025, abgerechnet wurde keine einzige.
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Brilon im Hochsauerlandkreis: 61 Anlagen, 569.510 Euro möglich, null angekommen.
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Teuchern im Burgenlandkreis: 88 Anlagen, 472.995 Euro, null angekommen.
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Mein persönlicher Favorit ist Tangerhütte in der Altmark. 94 Anlagen, 537.804 Euro Potential und zwei Anlagen, die zusammen 140 Euro abgerechnet haben. Einhundertvierzig Euro.
Und jetzt schaut nach Dithmarschen. Dasselbe Instrument, dasselbe Berichtsjahr. Der Landkreis Dithmarschen hat 2023 nichts abgerechnet und 2024 auch nichts. 2025 flossen 2.172.012 Euro, 314 von 796 Anlagen sind dabei. Aus dem Stand, in einem einzigen Jahr.
Das ist kein Einzelfall. Gemeinde Lindewitt in Schleswig-Flensburg: von null auf 250.586 Euro, 115 von 162 Anlagen. Friedrichskoog in Dithmarschen: von null auf 248.777 Euro. Wiesmoor in Ostfriesland: von null auf 243.122 Euro. Altmärkische Höhe in Sachsen-Anhalt im selben Landkreis Stendal wie Tangerhütte, 44 Anlagen statt 94: von null auf 231.688 Euro.
Es liegt also nicht am Bundesland, nicht an der Anlagendichte und auch nicht an einer besonderen norddeutschen Begabung für Vertragsrecht. Es liegt daran, ob jemand angefangen hat, seine Hausaufgaben zu machen.
An dieser Stelle ist ein methodischer Vorbehalt zu der Datenanalyse von uns angebracht: Wir analysieren, was in den Netzbetreiberdaten abgerechnet wurde. Es kann sein, dass in dem einen oder anderen Rathaus längst ein Vertrag unterschrieben wurde und die Abrechnung nur hinterherhinkt. Bei rückwirkenden Vereinbarungen könnten in der Auflistung für 2025 auch Beträge für 2024 und 2023 drinstecken. Wer sich in der Liste wiederfindet und es besser weiß, möge sich melden. An der Gesamtsituation ändert das nichts.
Und noch einmal, weil es zwischen den Zahlen leicht untergeht: Das ist Geld ohne Auflagen. Keine Zweckbindung, kein Verwendungsnachweis, keine Kofinanzierung. Es landet im allgemeinen Haushalt und kann z.B. für das Bauhof-Fahrzeug ausgegeben werden, das seit drei Jahren mühselig repariert und instand gehalten statt ersetzt wird.
Warum kommt es dann nicht an?
Die Kommunen kennen es häufig nicht. In einer Befragung von 609 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durch Heimatwurzeln und die Initiative Klimaneutrales Deutschland bewertet mehr als die Hälfte der Verwaltungen ihren Wissensstand zu §6 EEG als schlecht oder hat damit überhaupt keine Erfahrung. Je kleiner die Gemeinde, desto größer ist die Lücke und ausgerechnet die kleinen haben oftmals die Windräder und PV Parks vor der Tür.
Die Kommunen haben keine Verhandlungsposition. Die Betreiber sind nach EEG nicht verpflichtet, die Verträge abzuschließen, sie “sollen” nur. Daher beschreibt die Fachagentur Wind und Solar die Rolle der Kommunen als die einer „berechtigten Bittstellerin“. Berechtigt, aber ohne Anspruch. Wer zu fordernd auftritt, riskiert sogar, dass gar nichts passiert.
Niemand weiß, wen man anrufen soll. Der formelle Betreiber ist eine Projektgesellschaft mit drei Buchstaben und einer Nummer, die Umsetzung und Zustimmung zum Vertrag liegt aber beim Eigentümer und nicht im SPV (“Special Purpose Vehicle” – Zweckgesellschaft, der die Kraftwerke gehören).
Der Betreiber geht in Vorleistung. Er zahlt zuerst, die Erstattung kommt im Folgejahr über die Endabrechnung durch den VNB. Wir haben von Fällen gehört, in denen die Rückerstattung erst im Q4 des Folgejahres kam. Die Zinskosten erstattet dabei niemand.
Ein Vertrag und dann viele Jahre Spaß in der kommunalen Kasse.
Ein §6-Vertrag ist keine Einmalzahlung. Er läuft bis zum Ende des EEG-Förderzeitraums der Anlage. Eine Gemeinde, die heute unterschreibt, hat je nach Anlage zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre planbare Einnahmen im Haushalt. Es gibt nicht viele Verwaltungsakte mit einem so guten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
Und: Betreiber und Kommune können vereinbaren, die Beträge auch rückwirkend für 2023, 2024 und 2025 zu zahlen. Der Betreiber bekommt das im Folgejahr vollständig über die Endabrechnung erstattet.
Ein paar Unterschriften. Der Rest ist Mechanik.
Warum das viel mehr ist als eine Haushaltsfrage.
Der Gesetzgeber hat die Beteiligung ausdrücklich als Akzeptanzinstrument angelegt. Die Logik ist simpel: Wer die Anlagen sieht, soll auch etwas davon haben.
Wo nichts fließt, bleibt diese Wirkung aus. Und sie bleibt an einer Stelle aus, an der es besonders wehtut. Handlungsfähige Kommunen sind Demokratieinfrastruktur. Wenn das Schwimmbad zumacht, die Musikschule geschlossen ist und das Vereinsheim nicht saniert wird, während sich der Horizont mit Windrädern füllt, dann ist das keine abstrakte Akzeptanzfrage mehr. Dann ist es eine Erzählung, die Neid schürt, und wir alle wissen, wer diese Erzählung gerade sehr erfolgreich verkauft.
Die 575 Millionen sind deshalb nicht nur liegengebliebenes Geld. Sie sind liegengebliebene Legitimation und Unterstützung aus den Kommunen für den Ausbau, den wir alle wollen und dringend brauchen.
Was ihr damit zu tun habt, 👉 liebe S!Dizens 👈 !
Ihr sitzt auf beiden Seiten des Tisches. Ihr seid vielleicht Betreiber, kennt Betreiber und/oder gehört einer Kommune. Das ist eine ziemlich einzigartige Position, und sie bringt drei sehr konkrete Hausaufgaben mit:
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Erstens: Prüft den Anlagenbestand. Für welche eurer Wind- und Freiflächenanlagen gibt es eine EEG §6-Vereinbarung, und für welche nicht? Wenn ihr dabei feststellt, dass ihr an eure eigene Gemeinde nichts zahlt, obwohl es euch nichts kostet – dann ist das der am schnellsten reparierbare Fehler des Jahres.
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Zweitens: Bietet es aktiv an. Ihr kennt die Betreiber der Anlagen in eurer Kommune und drumherum. Ihr kennt die Kämmerei. Ihr habt die Musterverträge der Fachagentur Wind und Solar in zehn Minuten gegoogelt. Für die exakten Daten im Anhang 2 des Mustervertrages pingt ihr mich an.
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Drittens: Redet mit den Nachbarkommunen. Eure Anlagen stehen selten ausschließlich auf eigenem Gebiet. Bei Wind zählt jede Gemeinde im 2,5-Kilometer-Umkreis.
Zum Schluss: Wir veröffentlichen die Daten. Anlagen- und kommunenscharf, über goal100.studio. Jede Gemeinde soll ihr eigenes Potential nachvollziehen können, jeder Betreiber sehen, wo er beteiligungsfähig ist. Wenn ihr vorab einen Auszug für euren Landkreis braucht: einfach melden.
Das Instrument funktioniert. Das Geld ist da.
Es holt nur keiner ab.
Bleibt beteiligt!
Euer Bahne
Bahne Carstensen ist Co-Gründer und Co-Geschäftsführer der Goal100 GmbH in Hamburg. Seit Jahren macht er Daten zur Energiewende öffentlich und nutzbar, von Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren bis zu den Abrechnungsdaten der Netzbetreiber. Goal100 betreibt mit goal100.org ein Open Data Angebot zum Windenergieausbau in Deutschland. Mit goal100.studio bietet Goal100 außerdem eine Web-GIS-Plattform für Projektierer, Stadtwerke und Kommunen an. Die Analyse in diesem Newsletter basiert auf genau diesen Daten.
Unter kommunengeld.de kann sich jeder selbst ein Bild machen, wie es in der eigenen Kommune um die §6 EEG Zahlungen bestellt ist. Er freut sich, wenn ihr euch unter bahne@goal100.eu meldet und mit ihm gemeinsam das Ziel von 100% unabhängiger und erneuerbarer Energie vorantreibt.